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Der Stadtrat hat am 17.11.2011 zum Tagesordnungspunkt TOP 3 Rahmenplan "Gewerbegebiet Kaarster Kreuz (Hüngert II / Ikea)" folgendes beschlossen:


1. Der durch die Drees & Sommer Infra Consult und Entwicklungsmanagement GmbH erarbeitete Rahmenplan „Gewerbegebiet Kaarster Kreuz – Ergebnisbe-richt Potentialanalyse und Entwicklungskonzeption“ (Stand 24. Mai 2011) wird in der durch die Nummern 1.1 bis 1.16 konkretisierten Form zur Kenntnis genom-men.

1.1 Die im Rahmenplan definierten Leitziele (S. 62 des Rahmenplans) werden als allgemeine Vorgaben der Bauleitplanung zugrunde gelegt.

1.2 Die Entwicklungskonzeption „Strukturkonzept“ (Anlage 9 zum Rahmenplan) wird als allgemeine Grundlage der Bauleitplanung zur Kenntnis genommen.

1.3 Die Etablierung einer „Wohn- / Möbelmeile“ südlich des beabsichtigten neuen IKEA-Standortes durch Schaffung zusätzlicher Sondergebietsflächen wird nicht weiter verfolgt. Dies soll bei den Grundstücksverhandlungen und weiteren Pla-nungen entsprechend berücksichtigt werden.

1.4 Ein sog. „Homepark“ des Unternehmens IKEA bzw. der IICG oder ähnliche Nut-zungen werden nicht ermöglicht. Eine entsprechende Sondergebietsfläche wird in den Bauleitplänen nicht festgesetzt.

1.5 Im Bebauungsplan Nr. 100 – B – „Sondergebiet IKEA“ wird im Süden und im Westen des Plangebietes eine angemessene Eingrünung (private Grünfläche, zu errichten und unterhalten durch den Eigentümer) festgesetzt.

1.6 Für die neuen Gewerbegebietsflächen soll eine kleinteiligere Parzellierung, die sich an Variante 2 (Anlage 10b) der vorgelegten Parzellierungsvorschläge orien-tiert, vorgesehen werden.

1.7 Die Verwaltung wird beauftragt, durch externe Berater den Entwurf für eine Nachhaltigkeitsstrategie für das Gewerbegebiet „Kaarster Kreuz“ entwickeln zu lassen; die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wird – soweit Ent-scheidungen des Rates notwendig sind – in Aussicht gestellt.

1.8 Vorbehaltlich der Zustimmung des Landesbetriebs Straßen NRW und des Rhein-Kreises Neuss wird die Siemensstraße im Bereich zwischen Knoten Bruchweg/Hüngert und neue Anbindung K37n nicht als Einbahnstraße vorgese-hen. Stattdessen wird (ausschließlich) ein Rechtsabbiegen aus dem Bruchweg in die Siemensstraße ermöglicht. Ein Linksabbieger in Richtung „IKEA geplant“ wird ausgeschlossen.

1.9 Zur Reduzierung von Schleichverkehren wird im Bruchweg ein LKW-Durch-fahrtsverbot an der Grenze Gewerbe- / Wohngebiet (Höhe Grünzug Commerhof und Umspannwerk RWE) und eine zusätzliche Engstellensituation (Torsituation) geplant, die eine Durchfahrt von Schwerlastverkehr verhindert. An gleicher Stel-le wird zudem eine Wendeanlage für LKW errichtet und eine Tempo 30-Regelung in Richtung der Wohngebiete Holzbüttgen vorgesehen. Die Verwal-tung wird beauftragt, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Schritte, insbesondere hinsichtlich der für eine Realisierung ggf. erforderlichen Grundstücksankäufe, kurzfristig einzuleiten.

1.10 Das neue IKEA-Einrichtungshaus soll eine isolierte, von den übrigen in der Rahmenplanung neu vorgesehenen Gewerbegebietesflächen unabhängige, an Parzellierungsvorschlag Variante 2 (Anlage 10b) orientierte Erschließung erhal-ten. Das übrige Gewerbegebiet soll im Endausbau über zwei Zufahrten zur Sie-mensstraße angebunden werden.

1.11 In einem folgenden Bebauungsplanverfahren wird eine angemessene Begrü-nung entlang der Haupterschließung zum Kreisverkehr Hasselstraße festge-setzt. Dabei soll nicht nur eine „Aufwertung der Straße durch begleitendes Grün“, sondern eine Eingrünung vorgesehen werden, die sich von ihrem Um-fang an der im Parzellierungsvorschlag Variante 2 (Anlage 10b) um das IKEA-Gelände herum dargestellten Eingrünung orientiert.

1.12 Die Fläche des IKEA-Auslieferungslagers soll auch nach einer Umsiedlung einer gewerblichen Nutzung vorbehalten bleiben.

1.13 Am südlichen und westlichen Rand der vorgesehenen neuen Gewerbegebiets-flächen sollen großzügige Eingrünungen vorgesehen werden, die innerhalb der Bauleitpläne auf der Grund-lage eines Grünordnungsplanes darzustellen und abzusichern sind.

1.14 Bei einer abschnittsweisen Entwicklung einzelner neuer Gewerbegebietsteilflä-chen sollen die zur freien Landschaft zugewandten Seiten der jeweiligen Bau-leitpläne ihren Abschluss jeweils durch eine deutlich wahrnehmbare Eingrünung erfahren.

1.15 Der südlich der West-Ost-Erschließung innerhalb der Teilfläche A 3 gelegene Bereich wird nicht weiterverfolgt. Die West-Ost-Erschließung wird daher nach Norden verschoben.

1.16 Nach Realisierung der ersten Gewerbegebietserweiterungen wird erneut ge-prüft, ob weitergehende Maßnahmen, etwa die komplette Öffnung der Siemens-straße für Rechtsabbieger oder restriktivere Maßnahmen zur Verhinderung von Schleichverkehren, notwendig und sinnvoll sind.

2. Der in Form der Nummern 1., 1.1 bis 1.16 dieses Beschlusses modifizierte Rahmenplan wird der Bauleitplanung zur Entwicklung des Gewerbegebietes “Kaarster Kreuz“, Teilgebiet Hüngert II, zugrunde gelegt und dient somit als Grundlage der weiteren Planung und Verwirklichung der gewerblichen Nut-zungspotentiale im Osten der Stadt Kaarst.

3. Dem in Form der Nummern 1., 1.1 bis 1.16 dieses Beschlusses modifizierten Rahmenplan kommt die Bedeutung eines Entwicklungskonzeptes für die Stadt Kaarst in den nächsten 20 Jahren zu, auf dessen Grundlage die ausgewiesenen Gewerbeflächen Schritt für Schritt in einer behutsamen, nicht hektischen Weise zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Kaarst beitragen sollen.

4. Die Kaarster Bürgerschaft wird auch zukünftig fortlaufend über den Planungs- und Realisierungsstand des Gewerbegebietes „Kaarster Kreuz“ unterrichtet.


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