Pressmitteilung 27/2010, 10. Mai 2010

Grüne wollen Sportstättenbedarfsplan fortgeschrieben haben

In einem Antrag an den Sportausschuss formulieren die Grünen die Forderung nach einer Fortschreibung des Sportstättenbedarfsplanes der Stadt Kaarst.

Claudia Koeppe, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen erklärt dazu:

„Der zunehmende Unterricht in den Nachmittagsstunden macht eine andere Planung und Verteilung der Kapazitäten der Kaarster Sportanlagen nötig. Diese Entwicklung sollte in einem Gesamtkonzept abgebildet werden. Als Grundlage kann der Sportstättenentwicklungsplan von 2003 dienen, der fortgeschrieben werden müsste. Im Rahmen dieser Fortschreibung kann die Verwaltung auch den Bedarf kritisch prüfen und nach Rücksprache mit den Vereinen und Schulen Vorschläge unterbreiten, auf welche Sportanlagen evtl. verzichtet werden kann und welche Sportanlagen evtl. Sportvereine in Eigenregie übernehmen könnten.“

Bei Rückfragen: Claudia Koeppe, Tel. 0170/2859538


Der Antrag:

An die Vorsitzende des SDSA
Frau Dorothea Zillmer
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

12. April 2010

Antrag zur Sitzung des Sport-, Senioren-, Demografie- und Sozialausschuss (SDSA) am 19. Mai / Fortschreibung Sportstättenbedarfsplan

Sehr geehrte Frau Zillmer,

die Fraktion der Kaarster Grünen bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des SDSA am 19. Mai zu setzen:

Antrag

  1. Der SDSA beauftragt die Verwaltung, den Sportstättenbedarfsplan für den Zeitraum von 2010 bis 2015 fortzuschreiben und dabei insbesondere die Aspekte der OGATA und des Nachmittagsunterrichts an Schulen zu berücksichtigten.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Vereinen und Schulen Gespräche zu führen, ob Sportstätten reduziert bzw. von Vereinen in Eigenregie übernommen werden können.

Begründung

Der zunehmende Unterricht in den Nachmittagsstunden macht eine andere Planung und Verteilung der Kapazitäten der Kaarster Sportanlagen nötig. Diese Entwicklung sollte in einem Gesamtkonzept abgebildet werden. Als Grundlage kann der Sportstättenentwicklungsplan von 2003 dienen, der fortgeschrieben werden müsste. Im Rahmen dieser Fortschreibung kann die Verwaltung auch den Bedarf kritisch prüfen und nach Rücksprache mit den Vereinen und Schulen Vorschläge unterbreiten, auf welche Sportanlagen evtl. verzichtet werden kann und welche Sportanlagen evtl. Sportvereine in Eigenregie übernehmen könnten.

Freundliche Grüße

Christian Gaumitz


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