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Der Bürgermeister der Stadt Kaarst hält das Bürgerbegehren für zulässig,
Der Bürgermeister bleibt im Ergebnis seiner Linie, so wenige Konflikte wie möglich einzugehen, treu. Die Verwaltung stellt fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, entgegen der Auffassung von FDP und CDU, die das Bürgerbegehren für unzulässig hielten und nicht müde wurden dies auch immer wieder zu betonen. Die juristischen Einwände der FDP werden in einem Gutachten der Justitiarin der Stadt Kaarst entkräftet und unterstreichen die Stellungnahme der Grünen zu den aufgeworfenen Fragen. Gleichwohl erkennt der Bürgermeister die massive Unterstützung für die Stakerseite nicht an. Er schlägt dem Rat vor, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen. Das heißt, es soll nach dem Willen des Bürgermeisters zu einem Bürgerentscheid am 27. November kommen. Dann läge das Votum bei den knapp 35.000 wahlberechtigten Kaarster/innen. Die Hürden für einen erfolgreichen Bürgerentscheid sind dabei hoch, wahlberechtigt wären alle Kaarster/innen, die auch bei einer Kommunalwahl wählen dürften. Erschreckend ist die Reaktion der „Koalition der Zuverlässigen“ (CDU und FDP) und des Bürgermeisters auf 3.755 Unterschriften, die die Initiative gesammelt hat (und von denen 3.384 gültig sind!). Das enorme Bürgerengagement wird schlichtweg kleingeredet oder ignoriert. Bisher haben sich noch nie in der Geschichte der Stadt Kaarst so viele Menschen so leidenschaftlich für den Erhalt seines Schulstandortes eingesetzt. Kommen Sie am Donnerstag, 22. September 2011 um 18.00 Uhr in den Ratssaal (Clubraum 3, Am Neumarkt, über Frankenheim) und protestieren Sie für den Erhalt der Grundschule Stakerseite in der Stadtmitte! |
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Info: Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandortes Stakerseite ist angelaufen. |
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