Stellungnahme der Grünen zur Behauptung der FDP, das Bürgerbegehren zur Stakerseite sei unzulässig
(TOP 8 des Haupt- Wirtschafts und Finanzausschusses am 18.08.2011)

Die FDP irrt rechtlich und politisch mit ihrer Forderung nach einem Gutachten und der von ihr aufgestellten Thesen zur rechtlichen Bewertung der Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Grundschule Stakerseite in der Stadtmitte.

1. Gültigkeit der Unterschriften auf der Rückseite der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens

Mit der Rüge der FDP, die Unterschriften auf der Rückseite der Unterschriftenliste bzw. auf der zweiten Seite seien ungültig, vermag sie nicht zu überzeugen. Die von der FDP angeführten Quellen stellen lediglich Literaturmeinungen dar, ebensolche Literaturmeinungen lassen sich für eine bejahende Argumentation heranziehen.

Es ist nicht ersichtlich, warum die Unterschriften auf der Rückseite der Unterschriftenliste nicht gültig sein sollen. Dort ist explizit durch mehrere Hinweise herausgestellt, dass es sich um eine Fortsetzung der Vorderseite handelt (z.B. zum Bürgerbegehren auf Seite 1“ hinter den Worten „Fortsetzung der Unterschriftenliste“), außerdem sind die fortlaufenden Nummern ein deutliches Zeichen.

Die von der FDP angeführten Kommentierungen fordern einerseits die Frage des Bürgerbegehrens auf jedem Blatt abzugeben, dies ist im vorliegenden Fall geschehen und andererseits entsprechende Angaben auf der Rückseite der Blätter zu machen, auch dies ist im vorliegenden Fall geschehen. Daher sind die vermeintlichen rechtlichen Probleme, die die FDP begutachtet haben möchte im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung bei ihrer rechtlichen Überprüfung dieses Thema nicht problematisiert, es scheint, als würde die FDP gezielt nach diskussionswürdigen Punkten suchen, die bisher in noch keinem Gerichtsverfahren zu einem streitigen Urteil geführt haben.


2. Frage der Finanzierung

Die von der FDP infrage gestellte Haushaltshoheit des Rates ist im vorliegenden Fall gerade nicht betroffen. Der Gesetzgeber fordert einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung, ein bestimmter Kostendeckungsvorschlag ist gem. ständiger Rechtsprechung des OVG NW zwingend erforderlich. Die erforderliche Konkretisierung ist ebenfalls gegeben.

Das Argument, dass lediglich der Gewinn der in Anschlag gebracht werden darf, ist widersinnig, denn gerade die zum Erwerb aufgewendeten Kosten sind bereits in den vergangenen Haushalten veranschlagt worden.

Auch stützt sich die Initiative lediglich auf Zahlen der Stadtverwaltung, diese wird die FDP wohl nicht infrage stellen. Die Haushaltssatzung 2012 existiert noch nicht.


3. Politisch-gesellschaftliche Fehleinschätzung der FDP

Die politisch-gesellschaftliche Missachtung der FDP vor einer überwältigenden Anzahl von Wahlberechtigten, die sich aktiv für den Erhalt der Grundschule Stakerseite in der Stadtmitte ausgesprochen haben, zeigt, wie weit die FDP sich zwischenzeitlich von der gesellschaftlichen Realität und Mitte entfernt und sich radikalisiert hat. Einen solchen Umgang mit den Menschen in unserer Stadt lehnen wir als Grüne entschieden ab.


4. Politischer Gutachter, Gutachterkosten und fehlender Deckungsvorschlag der FDP

Das von der FDP eingeforderte Gutachten soll nach ihrer Auffassung von einem CDU-Rechtsanwalt (RA Friedel Erlenkämper) durchgeführt werden. Es würde sich jedoch schon von vorne herein verbieten einen politisch klar positionierten Gutachter zu berufen. Dabei betont die FDP in ihrem Schreiben noch, es gehe ihr angeblich um eine „Befriedung“ und um einen „neutralen Sachverständigen“. Die politische Heuchelei der FDP ist kaum zu überbieten, hier soll mit allen Mitteln versucht werden das Bürgerbegehren zu verhindern.

Darüber hinaus stellt die FDP wieder einmal einen Antrag ohne den notwendigen Deckungsvorschlag, den sie im Übrigen sonst bei jedem Antrag der Opposition lauthals einfordert.


Freundliche Grüße


Christian Gaumitz


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