Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Grundschulstandortes Stakerseite ist angelaufen.

Bis zum 12. August 2011 hat die Elterninitiative Stakerseite Zeit, knapp 2.500 Unterstützungsunterschriften zu sammeln, um den Ratsbeschluss gegen den Schulstandort Stakerseite kippen zu können.Das Bürgerbegehren muß ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um zugelassen zu werden. Insbesondere ist der Kostendeckungsvorschlag wichtig.

Am 12. Mai hat der Stadtrat mit den Stimmen der CDU und FDP und dem Bürgermeister beschlossen die Grundschule Stakerseite spätestens zum Schuljahr 2014/2015 an die Bussardstraße zu verlegen. Das leerstehende Gebäude am westlichen Stadtrand soll ausgebaut werden, die Grundschule an der Stakerseite würde geschlossen. Langfristig würde die Stadt das Grundstück Stakerseite dann "versilbern".

Dagegen wehren sich viele Eltern und sagen nach wie vor, eine Grundschule gehört in die Stadtmitte. Um dies zu erreichen, haben die Eltern jetzt ein Bürgerbegehren gestartet, das die Aufhebung des Ratsbeschlusses fordert. Die juristischen Voraussetzungen regelt Paragraf 26 der Gemeindeordnung NRW. Anschließend muß der Stadtrat sich damit befassen. Wenn der Stadtrat dem Bürgerbegehren nicht folgt, wird es im Herbst 2011 zu einem Bürgerentscheid kommen und alle Kaarsterinnen und Kaarster werden zur Abstimmung aufgefordert.

Bitte sammeln Sie mit Unterschriften. Die Listen können Sie dann entweder an eine der vertretungsberechtigten Personen schicken, oder auch ganz einfach in den Briefkasten der Grünen Geschäftsstelle Kaarst werfen (oder einschicken per Post).

Wer möchte, kann ausgedruckte Unterschriftenlisten auch in der Grünen Geschäftsstelle abholen.

Bei Fragen bitte einfach in der Grünen Geschäftsstelle Tel. 02131 / 61557 oder direkt Christian Gaumitz (Grüner Fraktionsvorsitzender) anrufen, Tel.: 0177 / 7804030.

Öffnungszeiten Grüne Geschäftsstelle:
Wir treffen uns außerhalb der Schulferien jeden Montag abend ab 19.30 Uhr.
Weitere Büroöffnungszeiten (zur Sicherheit bitte vorher kurz anrufen):
Montag, 16.00 - 20.00 Uhr
Donnerstag, 09.00 - 16.00 Uhr.


Der Wortlauf des Bürgerbegehrens:

Sind Sie für den Erhalt der Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite am Standort in der Stadtmitte, an der Pestalozzistraße, 41564 Kaarst und damit für die Aufhebung des Beschlusses des Rates der Stadt Kaarst zur "Festlegung des Standortes der dritten Grundschule im Ortsteil Kaarst" (Tagesordnungspunkt 3.2) in der Sitzung vom 12.05.2011?

Ziel und Begründung des Begehrens:

Ziel des Bürgerbegehrens ist es, den aktuellen Schulstandort der Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite in der Stadtmitte an der Pestalozzistraße zu erhalten und nicht wie vom Stadtrat am 12.05.2011 beschlossen spätestens bis 2014/2015 an die Bussardstraße in den Kaarster Westen zu verlegen. Wesentlich für den Beschluss des Rates war vor allem, dass die Kosten bei dieser Variante niedriger seien als beim Erhalt des Standortes Stakerseite.

Wir halten den Beschluss auf Grundlage der Kosten für verfrüht und falsch, da

  1. der Standort Stakerseite mittelfristig, d.h. bis etwa 2017 erst einmal ohne größere Investitionen beibehalten werden kann, weil das Gebäude nach überwiegender Auffassung noch mittelfristig für Schulzwecke als nutzbar angesehen wird.
  2. die Grundschule in die Stadtmitte gehört und die Kinder die Schule mehrheitlich zu Fuß erreichen können. Kurze Beine – kurze Wege.
  3. wir darüber hinaus die Gefahr einer großen Fehlinvestition sehen, weil der Standort Bussardstraße schon einmal mangels angemeldeter Schüler geschlossen wurde.
  4. zudem alle Kostenberechnungen auf dem Schulentwicklungsplan basieren, der jedoch nur bis 2015/2016 reicht. Veränderungen der Schülerzahlen würden dann zu erheblich höheren Kosten an der Bussardstraße führen. Der Anbau könnte somit viel teuer werden als nun veranschlagt (siehe Lichtenvoorder Straße).

Ebenfalls trägt die Entscheidung einer sich verändernden Grundschullandschaft z. B. Ganztag oder längere Grundschulzeiten keinerlei Rechnung. Die Lösung an der Pestalozzistraße erhielte uns die notwendige Flexibilität und wäre aus städtebaulicher Sicht besser.

Kostendeckungsvorschlag:

Mittelfristig sind bei einer Beibehaltung des Grundschulstandortes Stakerseite nur Erhaltungsmaßnahmen erforderlich. Längerfristig sollen nach Auffassung der Stadtverwaltung Kosten in Höhe von 2,25 Mio. € entstehen. Auch diese lassen sich aus dem Erlös beim Verkauf des Schulgrundstückes Bussardstraße (Verwaltungsschätzung 793.291 €) und der Grundstücke Lichtenvoorder Straße (Verwaltungsschätzung 964.000 €) zum größten Teil finanzieren. Der nicht gedeckte Rest wäre aus dem Erlös des Grundstücksverkaufs Hüngert II (Ikea und anderes Gewerbe) zu decken.

Vertretungsberechtigte:

Frau Inga Muth, Am Stüssgeshof 4, 41564 Kaarst, Tel. 02131 / 203302
Herr Marcel Finger, Lange Hecke 70, 41564 Kaarst Tel.: 0177 / 7186310
Herr Stephan Bruns, Virchowstraße 22, 41564 Kaarst Tel.: 02131 / 3836737

Kontakt per Email: ggs-kaarst@web.de

Mit meiner Unterschrift berechtige ich außerdem die o.g. Vertretungsberechtigten, mich bei dem Bürgerbegehren zu vertreten. (Unterschriftsberechtigt sind alle kommunalwahlberechtigten Kaarster Bürger ab 16 Jahren, d.h. Deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft – Unterschriftenliste bitte an eine vertretungsberechtigte Person zurückgeben.)



(pdf, 2 Seiten, 23 KB)


Weitere Informationen:


Bürgerbegehren wird im Stadtrat entschieden am Do., 22.09.2011. kommen Sie!

Stellungnahme der Grünen zur Behauptung der FDP, das Bürgerbegehren zur Stakerseite sei unzulässig.

Google-Site zum Bürgerbegehren. Klicken Sie hier.

Link zum Pressebericht vom 27. Mai 2011 in der Neuss-Grevenbroicher Zeitung. Klicken Sie hier.

Link zum Pressebericht vom 5. Juni 2011 in der Westdeutschen Zeitung. Klicken Sie hier.

Was ist ein Bürgerbegehren. Informationen des Innenministeriums NRW. Klicken Sie hier.

Informationen des Vereins Mehr Demokratie zum Thema Bürgerbegehren. Klicken Sie hier.


Mehr zum Thema Schule: Klicken Sie hier.