Pressmitteilung 25/2010

30. April 2010

Grüne sehen durch Kreuz im Ratssaal die Neutralitätspflicht des Staates verletzt

Christian Gaumitz, Fraktionsvorsitzender der Grünen erklärt dazu:

„Der Antrag der CDU ist aus unserer Sicht schlichtweg verfassungswidrig. Ein Kreuz im Ratssaal ist nicht mit der Neutralitätspflicht des Staates zu vereinbaren, denn bei dem Kreuz handelt es sich gerade nicht nur um ein allgemeines, sondern ein spezifisch christliches Symbol.

Es verletzt die Grundrechte der Ratsmitglieder, die keine Christen sind und sich eingeschränkt fühlen, sie müssen nun unter dem Kreuz ihr Mandat ausüben, was ihr Recht und ihre Pflicht ist.“


Bei Rückfragen: Christian Gaumitz, Tel. 0177/7804030

Anlage: Antrag zur Sitzung des Rates am 29.4.10 zu TOP 7 als Tischvorlage


An den Bürgermeister der Stadt Kaarst
Herrn
Franz-Josef Moormann
Am Neumarkt 2
41546 Kaarst

29. April 2010

Antrag TOP 7 – Anbringung eines Kreuzzeichens im Ratssaal - Sitzung des Rates der Stadt Kaarst am 29. April 2010


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion der Kaarster Grünen bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 29. April 2010 zu setzen:

Antrag
Der Rat der Stadt Kaarst lehnt die zur Schau Stellung religiöser Symbole im Ratssaal ab und bekennt sich zu seiner Neutralitätspflicht.

Begründung
Das Anbringen eines Kreuzes im Ratssaal ist nach Auffassung der Grünen rechts- und verfassungswidrig.
Die Ratsmitglieder wären gezwungen unter einem Kreuz zu beraten, denn es ist ihre Pflicht und ihr demokratisches Recht ihr Mandat auszuüben.
Dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, dass es sich bei dem Kreuz lediglich um ein kulturelles Symbol handelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig klargestellt:
„Das Kreuz ist Symbol einer bestimmten religiösen Überzeugung und nicht etwa nur Ausdruck der vom Christentum mitgeprägten abendländischen Kultur.
Das Kreuz gehört nach wie vor zu den spezifischen Glaubenssymbolen des Christentums. Es ist geradezu sein Glaubenssymbol schlechthin. Es versinnbildlicht die im Opfertod Christi vollzogene Erlösung des Menschen von der Erbschuld, zugleich aber auch den Sieg Christi über Satan und den Tod und seine Herrschaft über die Welt.… Die Ausstattung eines Gebäudes oder Raumes mit einem Kreuz wird bis heute als gesteigertes Bekenntnis des Besitzers zum christlichen Glauben verstanden“ (BVerfGE 93, 19).

Durch ein Kreuz im Ratssaal würde der Eindruck entstehen, die Gemeindeverwaltung, also Rat und Bürgermeister, identifizierten sich ausschließlich mit dem christlichen Glauben. Eine rechtliche Grundlage hierfür ist nicht ersichtlich. Anders als das bayerische Schulgesetz, das von der christlichen Gemeinschaftsschule spricht, sagt die GO NRW nichts über eine christliche Ausrichtung der Gemeinden oder ihrer Verwaltungen.

Art. 4 Abs. 1 GG schützt die positive und negative Glaubensfreiheit, dazu hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt:
„Zur Glaubensfreiheit gehört auch die Freiheit, kultischen Handlungen eines nicht geteilten Glaubens fernzubleiben. Diese Freiheit bezieht sich ebenfalls auf die Symbole, in denen ein Glaube oder eine Religion sich darstellt. Art. 4 Abs. 1 GG überlässt es dem Einzelnen zu entscheiden, welche religiösen Symbole er anerkennt und verehrt und welche er ablehnt. Zwar hat er in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf, vom fremden Glaubensbekunden, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben. Davon zu unterscheiden ist aber eine vom Staat geschaffene Lage, in der der Einzelne ohne Ausweichmöglichkeiten dem Einfluss eines bestimmten Glaubens, den Handlungen, in denen er sich manifestiert, und den Symbolen, in denen er sich darstellt, ausgesetzt ist“ (BVerfGE 95, 15 f.).

Im Falle eines Ratsbeschlusses, wie ihn die CDU in ihrem Antrag vom 28.4.10 zu TOP 7 der Ratssitzung vom 29.4.10 herbeiführen möchte, würden die Grünen den Bürgermeister umgehend zu einer Beanstandung des Beschlusses gem. § 54 Abs. 2 GO NW auffordern. Ein solcher Beschluss wäre nämlich rechtswidrig.

Freundliche Grüße

Christian Gaumitz