Pressmitteilung 16/2010, 17. März 2010
Bei ’google street view’ Widerspruch nutzen Sondernutzungsgebühr nicht möglich
Nachdem das Unternehmen google nach und nach alle Straßen in Deutschland mit einem Kamerawagen digitalisiert und die Bilder ins Internet stellen will, haben sich die Grünen mit der Thematik beschäftigt. Sie fragten bei der Stadtverwaltung und dem Städte- und Gemeindebund nach, demnach scheidet die Möglichkeit der Stadt, eine Sondernutzungsgebühr für die Filmaufnahmen zu erheben nicht möglich zu sein. Wie der homepage von google zu entnehmen ist, sind Aufnahmen im März und April im Rhein-Kreis Neuss geplant.
Christian Gaumitz, Fraktionsvorsitzender der Grünen in Kaarst erklärt dazu:
„Für uns als Grüne ist es wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt über die Möglichkeiten und Risiken von ’google street view’ informiert werden und dann selber entscheiden können, ob sie Widerspruch bei google einlegen. Die Stadtverwaltung hat bereits rund 150 Widersprüche von Kaarstern als Serviceleistung weitergeleitet, auch die Verbraucherzentralen helfen hier mit einem Musterbrief aus. Die Möglichkeit, dass die Stadt Kaarst eine Sondernutzungsgebühr erheben kann scheidet leider aus rechtlichen Gesichtspunkten aus.
Daher bleibt vor Ort nur der Hinweis auf den zweifelhaften Datenschutz und der Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger, bei google Widerspruch einzulegen.“
Per Email: streetview-deutschland@google.com.
Bei Rückfragen: Christian Gaumitz, Tel. 0177/7804030
Info der Verbraucherzentrale zu google street view: http://www.vz-nrw.de/UNIQ126856607131398/link677751A.html
Informationen zum Datenschutz: http://www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html
Im Rhein-Kreis Neuss sollen im März und April die Aufnahmen gemacht werden: http://maps.google.de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html
Anlage: Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW. Klicken Sie hier (rtf-Format)