Pressemitteilung 15/2011, 18. August 2011

Grüne: Bei Dichtheitsprüfung neuen Erlass beachten und mit Augenmaß vorgehen

Der Vorstoß der UWG mit der Forderung nach einem Aussetzen der Dichtheitsprüfung in Kaarst geht nach Auffassung der Grünen noch von einer veralteten Rechtsgrundlage aus. Kurz vor der Sommerpause 2011 hat das Umweltministerium einen neuen Erlass herausgegeben und die besonders strengen Auflagen modifiziert. Nach offizieller Auskunft des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz sind in Kaarst zurzeit zwei Unternehmen als Sachkundige für die Dichtheitsprüfung genannt.

Christian Gaumitz, Fraktionsvorsitzender der Grünen erklärt dazu:

„Grundwasser ist unser wichtigstes und wertvollstes Lebensmittel, daher muss man es besonders schützen. Gleichwohl muss man bei der Anwendung und Umsetzung von Erlassen und Gesetzen nicht den gesunden Menschenverstand ausschalten. In einer so komplexen Frage darf man weder die Unsicherheit der Menschen durch populistische und wenig stichhaltige Thesen ausnutzen noch stur auf Paragraphen pochen.

Die Belastungen, die auf private Haushalte zukommen sind nach dem neuen Erlass zu urteilen nicht so extrem wie anfangs befürchtet – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden!

Wir haben die Verwaltung aufgefordert, im nächsten Bau- und Umweltausschuss detailliert vorzutragen, welche Änderungen sich durch den neuen Erlass ergeben. Die Verunsicherung der Bürger muss endlich aufhören.“

Den neuen Erlass, einen Bildreferenzkatalog und weitere Informationen stellen die Grünen interessierten Bürgern gerne zur Verfügung.


Bei Rückfragen: Christian Gaumitz, Tel. 0177/7804030

Anlage: neuer Erlass vom 17.06.11


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