Pressmitteilung 30/2010, 31. Mai 2010
Grüne wollen ein städtisches Mobilfunkkonzept
Mittels eines städtischen Mobilfunkkonzeptes kann die Stadt Kaarst gerade auch hinsichtlich neu zu errichtender Mobilfunkmasten Einfluss auf Standorte nehmen und den oft rechtlich überlegenen Konzernen eine stadtplanerische Konzeption entgegensetzen.
Claudia Koeppe, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen erklärt dazu:
„Durch die Erstellung eines Mobilfunkkonzeptes für die Stadt Kaarst könnte die Stadt im Rahmen der Stadtentwicklung stärker auf die Platzierung von Mobilfunkmasten Einfluss nehmen und somit auch auf diesem Wege die Platzierung von Mobilfunkmasten in der Nähe von sensiblen Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten verhindern.
Die Stadt könnte so den Mobilfunkbetreibern gegenüber einen fachlich fundierten Standpunkt einnehmen. Wir wollen als Grüne Einfluss nehmen auf die Standorte und wollen daher auch der Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW folgen, der den Kommunen die Erstellung eines solchen Konzeptes empfiehlt.“
Bei Rückfragen: Christian Gaumitz, Tel. 0177/7804030
Der Antrag:
An den Bürgermeister der Stadt Kaarst
Herrn Franz-Josef Moormann
Am Neumarkt 2
41564 kaarst
3. Mai 2010
Antrag zur Sitzung des Haupt- Wirtschafts- und Finanzausschuss am 20. Mai 2010 / Mobilfunkkonzept
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Moormann,
die Fraktion der Kaarster Grünen bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des HWFA am 20. Mai zu setzen.
Antrag
Der HWFA beauftragt die Verwaltung, ein Mobilfunkkonzept für die Stadt Kaarst zu entwickeln.
Begründung
Mittels eines städtischen Mobilfunkkonzeptes kann die Stadt Kaarst gerade auch hinsichtlich neu zu errichtender Mobilfunkmasten Einfluss auf Standorte nehmen und den oft rechtlich überlegenen Konzernen eine stadtplanerische Konzeption entgegensetzen. Auch kann auf diesem Wege evtl. die Platzierung von Mobilfunkmasten in der Nähe von sensiblen Einrichtungen verhindert werden.
Der Städte- und Gemeindebund NW empfiehlt den Kommunen die Erstellung eines Mobilfunkkonzeptes:
„Zum Anderen stärkt ein Mobilfunkkonzept die Position der Gemeinde auch jenseits der Frage einer bauleitplanerischen Umsetzung. In der Diskussion mit den Betreibergesellschaften um neue Standorte bzw. um die Aufrüstung bestehender Standorte befinden sich die Kommunen strukturell in einer sehr schwachen Position. Nur mit fundierten Aussagen aus einem Mobilfunkkonzept ist die Gemeinde überhaupt in der Lage, den Aussagen der Betreibergesellschaften zur funktechnischen Eignung bestimmter Standorte etwas entgegen zu setzen.
Der Eindruck, dass Kommunen in der Diskussion um mögliche Alternativstandorte häufig mit dem Argument der funktechnischen Ungeeignetheit zum Einlenken gebracht werden, hat sich auch in der Diskussion im Rahmen unseres Fachseminars durchaus bestätigt. Mit einem Mobilfunkkonzept hätte die Gemeinde eine fachliche Basis für ihre Argumentation gegenüber den Betreibergesellschaften, wenn eine Einigung auf bestimmte Standorte nicht zustande kommt. Liegt hingegen kein Konzept vor, wird es einer Kommune regelmäßig auch schwer fallen, innerhalb der für das Abstimmungsverfahren nach der zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Betreibergesellschaften geschlossenen freiwilligen Vereinbarung vorgesehenen Fristen qualifiziert auf Standortanfragen zu reagieren.
Im Ergebnis halten wir daher die Aufstellung eines Mobilfunkkonzeptes grundsätzlich für einen sinnvollen Schritt. Politik und Verwaltung vor Ort müssen aus unserer Sicht die Grundfrage beantworten, ob sie eine steuernde Einflussnahme auf die Ansiedlung von Mobilfunkstandorten wünschen. Wenn der ernsthafte Wunsch nach einer Einflussnahme auf die Standortwahl besteht, führt aus unserer Sicht kein Weg an der Aufstellung eines Mobilfunkkonzeptes vorbei.“ (StGB NRW-Mitteilung 149/2010 vom 18.03.2010)
Freundliche Grüße
Christian Gaumitz